AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen der America Unlimited GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter America Unlimited GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Julia Kurz und Timo Kohlenberg, Leonhardtstraße 10, 30175 Hannover, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die Reisebedingungen gelten jedoch nicht für vermittelte Einzelleistungen sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen gemäß § 651 w BGB. Über diese erhält der Kunde gesonderte Informationen.

Schenken Sie diesen Buchungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. 

 

1    Regelungsgegenstand

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der America Unlimited GmbH nachfolgend „AUG“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2 Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreisen sowie für Einzelleistungen im Sinne von § 651 a Abs.3 Nr. 2, Nr.3 BGB.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf Einzelleistungen von AUG anwendbar sein, wird dies an der entsprechenden Stelle deutlich gemacht.

1.4 Diese Reisebedingungen gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w BGB. Über diese erhält der Kunde ggf. gesonderte Informationen. 

 

2    Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AUG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibungen und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von AUG für die jeweilige Reise.

2.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von AUG nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von AUG hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von AUG herausgegeben werden, sind für AUG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von AUG gemacht wurden.

2.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt AUG den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Ablauf in der entsprechenden Anwendung erläutert. Unter Angaben der angebotenen Vertragssprachen besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Korrekturmöglichkeit der Eingaben. Mit der Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „verbindlich buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde AUG den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Im Fall der Speicherung des Vertragstextes wird der Kunde über die Möglichkeit des späteren Abrufs des Vertragstextes unterrichtet.

2.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch aus­drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch AUG zu Stande. AUG steht es frei, das Angebot des Kunden anzunehmen.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AUG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, die als Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt.

Zwecks Vermeidung von Missverständnissen und Verzögerungen für die Bearbeitung der Anliegen und Anfragen des Kunden soll dieser hierbei stets auch seine Buchungsnummer angeben.

2.7 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet in der Regel per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde AUG unverzüglich zu informieren und der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.

2.8 Die Reisebestätigung enthält u.a. Angaben über den Reisepreis, die Höhe der zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrages, die Bestimmungsorte der Reise, die Transportmittel, die Unterbringung, die Mahlzeiten, die Reiseroute, ggf. Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen, die Reisetermine, die Abreise und Rückkehrorte, ggf. die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und ggf. Sonderwünsche des Kunden. Die Reisebestätigung kann zu einzelnen Punkten auch auf Angaben eines dem Kunden vorliegenden Kataloges/Prospektes verweisen.

2.9 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt die Ablehnung des Angebots des Kunden vor, verbunden mit einem neuen Angebot, an das AUG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, was auch konkludent durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises erfolgen kann. AUG hat den Kunden auf die Änderung hinzuweisen. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn die Reisebestätigung und die Rechnung nicht gleichlautend von der Anmeldung abweichen.  

2.10 Bei altersabhängigen Preisermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigung oder Kostenfreiheit von Kleinkindern ist das Alter des Kindes beim vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum ausschlaggebend.

2.11 Sind im Reisevertrag einzelne Merkmale der Reiseleistungen noch nicht bekannt und soll AUG diese nachträglich festlegen dürfen, wird dies in der Reisebestätigung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass diese Merkmale als noch nicht bekannt angegeben werden.  

2.12 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS) kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.  

3    Zahlungsbedingungen

3.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat AUG eine Insolvenzversicherung beim DRSF (Deutscher Reisesicherungsfonds) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei den Unterlagen zur Reisebestätigung.

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise sind daher nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.

3.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins wird innerhalb von fünf Tagen die Anzahlung von 20% des Gesamtpreises, für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 € pro Person, fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife sowie bestimmter Leistungsträger kann die Anzahlungshöhe erhöht und ggf. bis zur sofortigen Fälligkeit des Reisepreises in voller Höhe gefordert werden.

3.3 Nur-Hotel Buchungen, Nur-Mietwagen Buchungen und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, für die keine Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgt. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich.

3.4 Die Restzahlung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird spätestens nach 30 Tagen vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig.

3.5 Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen und Eintrittskarten werden komplett und mit Rechnungsstellung sofort fällig.

3.6 Der Reisepreis ist auf das von AUG benannte Bankkonto zu zahlen. Er kann per Überweisung und Kreditkarte bezahlt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten je nach Bankinstitut oder Zahlungsmittel anfallen können, welche nicht im Reisepreis enthalten sind und von der Bank des Kunden erhoben werden können. Bei Zahlungen mit Kreditkarte soll der Kunde/Kreditkarteninhaber das Tageslimit seiner Bank beachten. Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Buchung mitgeteilten Konto sicherzustellen.

Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch eine Bank wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € pro Buchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

3.7 Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Gesamtreisepreis mit Erhalt der Bestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtpreises durch Überweisung (Nachweis) und mit Kreditkarte möglich.

3.8 Die Anzahlung muss in jedem Fall so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 30 Tage vor dem Reisetermin, bei AUG eingeht.

3.9 Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt ausschließlich schuldbefreiend an AUG, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro/Reisevermittler erfolgt ist. Die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler ist ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist wird der Kunde von der AUG mit einer Mahnung mit Nachfristsetzung an die Zahlung erinnert. AUG ist berechtigt, für die durch eine Mahnung entstandenen weiteren Mehrkosten/Bearbeitungskosten eine Mahnkostenpauschale zu erheben, welche 5,00 € beträgt.

3.10 Bei nicht vollständiger Zahlung vor Reiseantritt ist AUG berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten und gegenüber dem Kunden einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (Stornierungsentschädigung; vgl. dazu Ziffer 10.3) geltend zu machen, wenn AUG dem Kunden zuvor erfolglos durch eine Zahlungserinnerung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 1 BGB entbehrlich.

3.11 Nach vollständig eingegangener Zahlung erhält der Kunde die Original-Reiseunterlagen per E-Mail. Nach schriftlicher Mitteilung können die Reiseunterlagen auch per Post übersandt werden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung. Sollten die Reisedokumente dem Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen bzw. abgeholt worden sein, hat sich dieser unverzüglich mit AUG in Verbindung zu setzen.

3.12 Bei elektronischen Flugtickets, sog. E-Tickets, werden keine Papiertickets ausgehändigt. Hierbei kann der Kunde gegen Vorlage des Flugbuchungscodes und des Reisepasses/Ausweises direkt bei Reiseantritt am Flughafen am jeweiligen Check-In-Schalter die Bordkarte erhalten.

3.13 Der Kunde ist dafür verantwortlich, AUG die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nacherhebungen für AUG kommen, wird AUG diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich AUG vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nach zu erheben.

3.14 Müssen aus Gründen, die AUG nicht zu vertreten hat, neue Reiseunterlagen ausgestellt werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Ersatzdokument erhoben.

 

4    Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung von AUG ergibt sich aus dem abgeschlossenen Reisevertrag, den Inhalten der Leistungsbeschreibungen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung/ Rechnung. Beginn und Ende der Reise (Aufenthaltsdauer) entsprechen den in der Reisebestätigung erfassten Abreise– und Ankunftsterminen.

4.2 Werden auf Wunsch des Kunden (Anmelders) oder eines anderen Teilnehmers der Reise nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist AUG berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reispreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen.

4.3 AUG behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von AUG herbeigeführt wurden und deren Umfang nicht so erheblich ist, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird. Der Kunde wird von AUG unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert. 

4.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise (Ersatzreise) zu verlangen, wenn AUG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde wird von AUG unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von AUG geltend zu machen. Wenn der Kunde gegenüber AUG nicht oder nicht innerhalb einer von AUG gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen. Es wird empfohlen, dies in Textform vorzunehmen.  

4.5 AUG behält sich nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB sowie der nachfolgenden Gründe vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsabschluss erfolgte

a)  Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff und andere Energieträger,

b)  Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Tourismusabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c)  Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.6 Diese Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss für AUG nicht vorhersehbar waren.

4.7 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern AUG den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.8 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von AUG gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AUG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von AUG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber AUG den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.9 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.5 a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für AUG führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von AUG zu erstatten. AUG darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. AUG hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.10 Muss auf Veranlassung von AUG oder eines anderen Beförderungsunternehmens ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielort/ Flughafen durchgeführt werden, übernimmt AUG die Kosten der Ersatzbeförderung (bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse) zum vertraglich vereinbarten Zielort/Flughafen.

4.11 Bei Verlängerungswunsch der Reisedauer nach Reiseantritt wendet sich der Kunde zeitnah an die Reiseleitung. Die Reiseleitung wird insbesondere die Verfügbarkeit des Zimmers und/oder die Verfügbarkeit von Sitzplätzen für den Rückflug prüfen. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Eine Preisanpassung aufgrund der Änderungen berechnet sich, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, nach dem Saisonpreis der Verlängerungsnacht des tagesaktuellen Preises zzgl. eines Serviceentgeltes.

4.12 Der Kunde ist berechtigt, für vereinbarte Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ergänzen oder verändern, von AUG eine gesonderte Bestätigung zu verlangen.

 

5    Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und Flugzeiten

5.1 AUG informiert den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt AUG dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald AUG Kenntnis erlangt, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert sie den Kunden darüber unverzüglich. Wechselt die genannte ausführende Fluggesellschaft, wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

5.2 Soweit die Reisebestätigung angibt, dass die genauen Flugzeiten noch nicht bekannt sind, wird damit wiedergegeben, dass die genauen Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nicht vereinbart sind und AUG jeweils der gesamte benannte Reisetag für die nachträgliche Festlegung des Zeitpunkts des Hin – und Rückflugs zur Verfügung steht.

5.3 AUG unterrichtet den Kunden rechtzeitig vor Beginn der Reise über noch nachträglich festgelegte Reisemerkmale, insbesondere über Abflug – und Ankunftszeiten.

5.4 Über AUG kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.

5.5 Bei Beförderung von Kindern unter 2 Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachenden Person pro Kind befördert werden.

5.6 Direktflüge sind nicht immer „Non Stopp - Flüge“ und können Zwischenlandungen miteinschließen.

5.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an die jeweiligen ausführenden Luftfahrunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

 

6    Umbuchungen

6.1 Eine Umbuchung stellt eine Änderung des Reisetermins, des Fluges, des Abflugortes, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistungen, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens sowie ähnlicher Leistungen vom bereits durch AUG bestätigten Reisevertrag dar.

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht.

6.2 Soweit eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden vorgenommen wird, kann seitens AUG bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erhoben werden. Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30,00 € pro Kunden, zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die der Leistungsträger berechnet. Dieser Betrag entspricht dem bei AUG typischerweise entstehenden Aufwand. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

Eine Umbuchung seitens des Kunden ist nicht möglich in folgenden Fällen:

- Umbuchung einer Reise, welche einen Linienflug beinhaltet;

- Bei einer Verschiebung einer Reise von mehr als 4 Wochen vom ursprünglichen Abreisetermin gerechnet;

- Die Umbuchung von gesondert gekennzeichneten Reiseangeboten. Die konkreten Bedingungen werden vor Abgabe der Buchungserklärung gesondert angezeigt.

6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde gemäß § 651e BGB verlangen, dass ein Dritter anstatt seiner in die Rechte aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung). Die Frist ist angemessen, falls die Erklärung des Kunden nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. AUG kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Vertragsübertragung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Person fällig.

Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist AUG berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 50,00 € pro Person.

Aufgrund von Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100% entstehen.

6.4 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

 

7    Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Reisekrankenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. AUG empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.

 

8    Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. AUG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt und/oder gesetzliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

 

9    Rücktritt und Kündigung durch AUG

9.1 Wird die Mindesteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung oder in der Beschreibung des Reisekataloges genannt wurde, nicht erreicht, ist AUG berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung durch AUG erfolgt innerhalb der in dem Reisevertrag bestimmten Frist, beträgt jedoch mindestens 20 Tage vor Reisebeginn, falls die Reisedauer mehr als 6 Tage beträgt. Bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen beträgt die Frist 48 Stunden. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, eine Ersatzreise in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach der Rücktrittserklärung gegenüber AUG geltend machen.

9.2 AUG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält AUG den Anspruch auf den Reisepreis und kann im Übrigen vom Kunden Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. AUG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erhält. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

 

10  Rücktritt durch den Reisegast

10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AUG unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist der Rücktritt schriftlich und unter Angabe der Reiseauftragsnummer zu erklären.

10.2 Beim Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise, verliert AUG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann AUG, soweit der Rücktritt nicht von AUG zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

10.3 AUG hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a)  Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug, Bus- und Bahnreisen, Landarrangements 

   bis zum 31.Tag vor Reiseantritt         20%

   ab dem 30. Tag vor Reiseantritt        30%

   ab dem 22. Tag vor Reiseantritt        35%

   ab dem 15. Tag vor Reiseantritt        50%

   ab dem 8. Tag vor Reisebeginn        70%

   am Abreisetag/bei Nichtantritt der Reise
   95% des Reisepreises;

b)  Reisen mit Mietwagen und Camper/Wohnmobil

   bis zum 31. Tag vor Reiseantritt          10%

   ab dem 30.-22. Tag vor Reiseantritt     30%

   ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%

   ab dem 14. Tag vor Reiseantritt           75%

   am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise            95% des Reisepreises;

Bei Mietwagen-Buchung ist eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens nicht möglich.

c)  Nur-Hotel-Buchungen

   bis zum 30. Tag vor Reiseantritt          20%

   ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

   ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt  60%

   ab dem 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt    80%

   vom 2. Tag vor Reiseantritts oder bei Nichtantritt       95% des Reisepreises;

Bei Nur-Hotel-Buchungen werden zusätzlich 15,00 € Bearbeitungsgebühr pro Person fällig.

d) Schiffsreisen

   bis zum 31. Tag vor Reiseantritt       25%

   ab dem 30. Tag vor Reiseantritt        60%

   ab dem 14. Tag vor Reiseantritt        80%

   ab dem 7. Tag vor Reiseantritt          90%

   ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.

e)  Nur-Flug-Buchungen

Ab dem Buchungstag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtanreise werden 100% des Reisepreises fällig. Die Fluggesellschaften gewähren bei den gebuchten Flugtarifen häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Wenn durch die Fluggesellschaft Erstattungen erfolgen, werden diese abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € an den Kunden weitergegeben.

10.4 AUG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit AUG nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist AUG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

10.5 Bei Eintrittskarten für Musicals, Konzerte, Veranstaltungen usw. ist die Rücknahme bzw. ein Umtausch grundsätzlich nicht möglich.

10.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über AUG an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung nicht erstattet werden.

10.7 Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Hierzu ist auf die abweichenden Angaben auf der Bestätigung oder Rechnung zu achten.

10.8 Dem Kunden bleibt es unbenommen, AUG nachzuweisen, dass AUG kein oder ein niedriger Schaden entstand, als die von AUG geforderte Pauschale.

 

11  Reisemängel, Abhilfe, Minderung und Kündigung durch den Reisegast

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit AUG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde weder berechtigt Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel AUG am Firmensitz unter der mitgeteilten Kontaktstelle von AUG zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung, einem Vertreter von AUG bzw. AUG wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Der Kunde kann die Mängel auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Der Kunde ist darüber hinaus von sich aus verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich alles Mögliche zu tun, um zu einer Behebung jeglicher Reisestörung beizutragen und somit den entstehenden Schaden gering zu halten.

Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten AUG anzuzeigen. Notfalls muss der Kunde nicht behobene Mängel AUG unverzüglich anzeigen.

11.2 Leistet AUG nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von der Reiseleitung bzw. AUG verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11.3 Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AUG eine vom Kunden gesetzte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. 

11.4 Für die Zeit des Mangels mindert sich der Reisepreis in dem Verhältnis, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Dieser Wert ist im Zweifel zu schätzen.

11.5 Bei einem Mangel oder Nichterfüllung der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den AUG nicht zu vertreten hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen. Für einen Anspruch auf Schadensersatz muss der Reisemangel so erheblich sein, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

11.6 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlos­sen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

11.7 Bei Gepäckverlust oder bei einem Gepäckschaden während der Flugreise hat der Kunde unverzüglich eine Schadenanzeige (P.I.R) am Flughafen des Ankunftsorts bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erstattenden. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadenanzeige/Schadenmeldung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen ab Aushändigung erfolgen. Der Kunde soll bei Gepäckverlust, Gepäckschaden oder Fehlleitung des Reisegepäcks auch die örtliche Reiseleitung unverzüglich informieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt AUG keine Haftung. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem „Montrealer Übereinkommen“ bleiben hiervon unberührt.  

 

12  Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

12.1 Unbeschadet der Regelungen unter Ziffer 9 und der Regelungen des § 651 h Abs. 1 und Abs.2 BGB kann der Kunde ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Das gleiche Recht steht AUG vor Reisebeginn zu.

12.2 Soweit die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen vertraglich vereinbarten Ort aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich sein sollte, übernimmt AUG die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens 3 Nächte umfassenden Zeitraum. Dabei bemüht sich AUG diese Beherbergung möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist, anzubieten. AUG wird sich nicht auf die Begrenzung des Zeitraums auf höchstens 3 Nächte berufen, wenn der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat.

12.3 Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Kunden und des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Zur Beurteilung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, helfen die Äußerungen des Auswärtigen Amtes. Formelle Warnungen sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Die erhebliche Beeinträchtigung der Reise hängt von der Lage vor Ort ab und von den Gegebenheiten am Reiseziel.

12.4 Eine kostenfreie Stornierung kann erfolgen, wenn zum gebuchten Reisetermin aufgrund von behördlichen (Ein-) Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien (Definition der WHO) die Einreise nicht erlaubt ist.

Unabhängig von den Staffelungen aus Ziffer 10.3 a) - e) ermöglicht der Nachweis einer tatsächlich, objektiv unmöglichen Reise den kostenfreien Rücktritt von der Reise.

12.5 Auch AUG kann als Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die außergewöhnlichen Umstände dazu führen werden, dass die geplante Reise nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Nach Kenntnis der Hinderungsgründe muss AUG den Rücktritt unverzüglich erklären. Erfolgt der Rücktritt vom Reisevertrag aus den vorgenannten Gründen, so muss der Reisepreis ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen erstattet werden.  

12.6 Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit), so hat AUG bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

 

13  Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von AUG für (Sach-) Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gilt ebenso, soweit AUG für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

13.2 Sofern in internationalen Übereinkommen oder auf diesen beruhenden, gesetzlichen Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, geregelt werden, so kann sich AUG gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftfahrtverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

13.3 AUG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs -und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von AUG sind.

AUG haftet jedoch in folgenden Fällen:

a)  für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten;

b)  wenn und insoweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch AUG ursächlich geworden ist.  

13.4 AUG haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzurechnen sind oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückgehen.  

13.5 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen.

 

14  Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 AUG weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumserfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden gebuchten Reiselandes hin, wobei sich eine Verpflichtung für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union ergibt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Ausschließlich der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen und vorgeschriebenen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

Dies gilt nicht, soweit AUG den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

14.3 AUG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und dem Zugang notwendigen Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde AUG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, AUG hat seine eigenen Pflichten schuldhaft verletzt.    

14.4 Der Kunde hat sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig zu informieren; ggf. ist ärztlicher Rat zu allen möglichen Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen aus gesundheitlichen Aspekten nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. fehlende Impfung).

14.5 Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit AUG den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

14.6 AUG rät deutschen Staatsangehörigen zu einer Erkundigung über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das Reiseland beim Auswärtigen Amt, Telefon: 030-5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de und insbesondere auch bei den Konsulaten des betreffenden Reiselandes direkt.

14.7 Informationen über die Erfüllung von Einreisebestimmungen durch den Kunden sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes einzuholen. Generell rät AUG darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit; Tel.: 030-5000-0. 

 

15  Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

15.1 AUG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AUG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Sofern eine Streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für AUG verpflichtend würde, informiert AUG den Kunden hierüber in geeigneter Form. AUG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) hin.

15.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651 i Abs.3 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 BGB hat der Kunde gegenüber AUG unter der vorstehend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die außergerichtliche Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde.

15.3 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den § 651 i BGB bis § 651 j BGB verjähren nach Ablauf von 2 Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

15.4 Mitarbeiter der Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung sowie Flug- und Schalterpersonal sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Auch sind sie nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von AUG anzuerkennen.  

 

16  Verjährung

16.1 Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AUG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AUG beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AUG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AUG beruhen.

16.2 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

16.3 Schweben zwischen dem Kunden und AUG Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AUG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

17  Allgemeine Bestimmungen

17.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von AUG entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen AUG zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.

17.2 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke/Kataloge verlieren alle früheren Publikationen von AUG über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

17.3 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

17.4 Der Kunde kann AUG am Geschäftssitz in Hannover verklagen. Für Klagen seitens AUG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder andere Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AUG maßgebend.

17.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der genannten übrigen Bedingungen zur Folge.  

 

18  Schlussbestimmungen

18.1 AUG behält sich vor, von dem im Katalog genannten Reiseverlauf abzuweichen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind, soweit sie sich im Rahmen des Branchenüblichen halten und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar sind. Dies gilt aufgrund der besonderen lokalen Bedingungen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs von Rundreisen und der davor und/oder danach gebuchten weiteren Leistungen. Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs des vorgesehenen Verkehrsmittels kann die Beförderung auf einer Teilstrecke mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

18.2 Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AUG.

18.3 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

18.4 AUG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.

 

19  Datenschutz

AUG ist die für die Angebote und damit zusammenhängenden Leistungen verantwortliche Stelle im Sinne von Art, 4 Nr.7 DSGVO. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist:

America Unlimited GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Julia Kurz und Timo Kohlenberg

Leonhardtstraße 10

30175 Hannover

Der Datenschutzbeauftragte von AUG, Herr Fabian Kurz, ist über die vorgenannten Kontaktwege und/oder über info@america-unlimited.de erreichbar.

AUG verarbeitet nur die im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dazu zählt insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckmäßigkeit, die Datenminimierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Alle Beteiligten verpflichten sich auf Verlangen der jeweils anderen Partei deren Datenschutzbeauftragten gegenüber der Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.

Bezüglich der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Geschäftspartner von AUG wird auf die Datenschutzerklärung von AUG verwiesen. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung finden sich unter www.america-unlimited.de/Datenschutz.   

 

Die Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter:

America Unlimited GmbH

vertretungsberechtigte Geschäftsführer:

Julia Kurz und Timo Kohlenberg

Leonhardtstraße 10

30175 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 37444750

Fax: +49 (0) 511 37444470

E-Mail: info@america-unlimited.de

www.america-unlimited.de

Handelsregister:

Amtsgericht Hannover HRB 200811

Stand: Mai 2022

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